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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von pressefotografie-gallhofer

  1. Der Auftraggeber erkennt durch seine Auftragserteilung die Geschäftsbedingungen an. Sie gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung für alle von mir durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Nebenabreden zu Verträgen oder zu diesen AGBs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
  2. Alle von mir gefertigten Aufnahmen sind geschützte Werke im Sinne des Urheberschutzgesetzes. Jeder Abdruck oder Vervielfältigung der von mir erstellten Fotografien bedarf jeweils meiner ausdrücklichen, Zustimmung. Meine Bilder dürfen in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien nur mit Nennung abgedruckt werden. Bei unterlassenem, unvollständigen, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen. Durch diese Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. COPYRIGHT-Aufdrucke auf meinen Fotos dürfen nicht entfernt werden.
  3. In Rechnung gestellte, aber nicht bezahlte Bilder bleiben mein Eigentum und unterliegen dem Urhebergesetz in Bezug auf jegliche Verwendung. Bilder, die ich zur Auswahl übergebe, bleiben mein Eigentum und dürfen weder veröffentlicht, noch vervielfältigt werden.
  4. Auswahlsendungen, die nicht innerhalb der vereinbarten Rückgabefrist wieder bei mir eingehen, gelten als abgenommen und werden komplett in Rechnung gestellt.
  5. Veränderungen meiner Fotos durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv genutzt werden.
  6. Der Kunde hat das Recht einen Aufnahmetermin zu kündigen. Kündigt er, so ist der Fotograf berechtigt, eine nach BGB gesetzliche Vergütung zu verlangen.
  7. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
  8. Dem Auftraggeber stehen bei Überschreitung eines von mir angegebenen Liefertermins keine Ersatzansprüche zu, es sei denn der Leistungsverzug sei von mir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.
  9. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde meine Bildauffassung und -Gestaltung ausdrücklich an. Macht er nachträglich Änderungswünsche geltend, werden diese gesondert berechnet. Reklamationen jeder Art müssen innerhalb von 6 Tagen nach Übergabe des Werks bei mir eingehen. Nach dieser Frist gelten Aufträge als verbindlich angenommen !
  10. Die Aufbewahrung des Negativs/digitaler Dateien ist nicht Teil des Auftrags. Ich bewahre die Negative/digitale Dateien ohne Gewähr auf. Übergebene Vorlagen/Gegenstände werden von mir mit Sorgfalt behandelt. Sie müssen vom Auftraggeber gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder Feuer versichert werden. Meine Haftung gegenüber dem Kunden wird auf den Ersatz von grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldete Schäden beschränkt. Bei Auftragserteilung von Reproduktionen jeder Art setze ich voraus, dass der Auftraggeber dazu berechtigt ist.
  11. Bei Reproduktionen, Vergrößerungen und Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage/den Erstbestellungen ergeben. Dies ist kein Fehler des Werks. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  12. Der Betriebssitz des Fotografen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand.